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Lobbying-Compliance und Transparenzregister

Transparenz ist kein Risiko. Das Risiko ist, sie nachträglich herstellen zu müssen.

Registrierung, Verhaltenskodex und interne Regeln für Unternehmen, die politische Kontakte pflegen.

Worum es geht

Die meisten Compliance-Probleme im politischen Bereich entstehen nicht aus bösem Willen, sondern daraus, dass niemand im Unternehmen wusste, dass eine Registrierungspflicht bestand.

Österreich und die EU führen getrennte Register mit unterschiedlichen Kriterien. Das österreichische LobbyG unterscheidet vier Kategorien mit je eigenen Pflichten. Das EU-Transparenzregister ist Voraussetzung für Zugang zu Kommission und Parlament. Wer in beiden Systemen tätig ist, braucht beide Einträge, und sie sind nicht deckungsgleich.

Daneben braucht es interne Regeln: Wer darf für das Unternehmen politische Gespräche führen, wie werden sie dokumentiert, welche Einladungen dürfen angenommen werden, wie wird mit früheren Amtsträgern umgegangen. Diese Fragen vorab zu klären ist deutlich angenehmer als im Anlassfall.

Die entscheidenden Punkte

  • Österreich

    Vier Registerkategorien, je eigene Melde- und Offenlegungspflichten.

  • EU-Register

    Voraussetzung für Treffen und Zugangsausweis, jährlich zu aktualisieren.

  • Interne Regeln

    Wer spricht, wie wird dokumentiert, was wird angenommen.

  • Drehtür

    Für frühere Amtsträger gelten Wartefristen und Meldepflichten.

Wie wir dabei arbeiten

  • Professional Analysis & Monitoring

    Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.

  • Stakeholder & Netzwerk

    Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.

  • High Level Strategiearbeit & Campaigning

    Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.

Häufige Fragen

Wer muss sich in Österreich registrieren?

Lobbying-Unternehmen, Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände, jeweils in einem eigenen Registerteil. Maßgeblich ist, ob im Rahmen der Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu Funktionsträgern aufgenommen wird, um auf Entscheidungen einzuwirken.

Was passiert bei einem Verstoß?

Das LobbyG sieht Verwaltungsstrafen und die Streichung aus dem Register vor. Praktisch schwerer wiegt die Folge: Ein nicht eingetragenes Unternehmen darf keine Lobbying-Tätigkeit ausüben, und ein Funktionsträger, der das bemerkt, wird den Kontakt beenden.

Sie haben ein Thema in dieser Branche?

Ein erstes Gespräch klärt in der Regel schnell, ob und wie wir helfen können.