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Lobbying in Wien und Österreich

Lobbying ist in Österreich geregelt, registriert und legitim.

Professionelle Interessenvertretung nach dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, seit 2007.

Worum es geht

Lobbying hat in Österreich einen schlechten Ruf und einen klaren Rechtsrahmen. Der Ruf stammt aus den Fällen, in denen der Rahmen ignoriert wurde.

Seit 2013 regelt das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, wer als Lobbying-Unternehmen gilt, was im Register offenzulegen ist und welche Verhaltenspflichten bestehen. Dazu gehören die Offenlegung des Auftraggebers gegenüber dem Funktionsträger, das Verbot unlauterer Methoden und ein verpflichtender Verhaltenskodex nach § 7.

Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Wer registriert arbeitet, kann Termine offen führen und Positionen schriftlich einbringen, ohne dass daraus später ein Vorwurf wird. Die Arbeit verlagert sich damit dorthin, wo sie hingehört: auf die Qualität des Arguments.

Die entscheidenden Punkte

  • Registrierung

    Eintrag im Lobbying- und Interessenvertretungsregister des Justizministeriums.

  • Verhaltenskodex

    Verpflichtend nach § 7 LobbyG und öffentlich einsehbar.

  • Offenlegung

    Der Auftraggeber wird dem Funktionsträger gegenüber benannt. Ohne Ausnahme.

  • Abgrenzung

    Kein Erfolgshonorar für ein bestimmtes gesetzgeberisches Ergebnis.

Wie wir dabei arbeiten

  • Stakeholder & Netzwerk

    Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.

  • High Level Strategiearbeit & Campaigning

    Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.

  • Professional Analysis & Monitoring

    Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Lobbying von Bestechung?

Alles. Lobbying ist die offene, registrierte und dokumentierte Vertretung eines Anliegens gegenüber Entscheidungsträgern. Bestechung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Das LobbyG verbietet ausdrücklich unlautere Methoden, und ein registriertes Unternehmen verliert bei Verstoß seine Eintragung.

Muss ich als Unternehmen selbst ins Register?

Das hängt davon ab, ob Sie eigene Mitarbeiter mit Lobbying-Aufgaben beschäftigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Lobbying-Unternehmen, Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörpern und Interessenverbänden, jeweils mit eigenen Registerteilen und Pflichten. Wer eine Agentur beauftragt, ist damit nicht automatisch selbst eintragungspflichtig.

Sie haben ein Thema in dieser Branche?

Ein erstes Gespräch klärt in der Regel schnell, ob und wie wir helfen können.