Lobbying in Wien und Österreich
Lobbying ist in Österreich geregelt, registriert und legitim.
Professionelle Interessenvertretung nach dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, seit 2007.
Worum es geht
Lobbying hat in Österreich einen schlechten Ruf und einen klaren Rechtsrahmen. Der Ruf stammt aus den Fällen, in denen der Rahmen ignoriert wurde.
Seit 2013 regelt das Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz, wer als Lobbying-Unternehmen gilt, was im Register offenzulegen ist und welche Verhaltenspflichten bestehen. Dazu gehören die Offenlegung des Auftraggebers gegenüber dem Funktionsträger, das Verbot unlauterer Methoden und ein verpflichtender Verhaltenskodex nach § 7.
Für Unternehmen ist das eine gute Nachricht. Wer registriert arbeitet, kann Termine offen führen und Positionen schriftlich einbringen, ohne dass daraus später ein Vorwurf wird. Die Arbeit verlagert sich damit dorthin, wo sie hingehört: auf die Qualität des Arguments.
Die entscheidenden Punkte
Registrierung
Eintrag im Lobbying- und Interessenvertretungsregister des Justizministeriums.
Verhaltenskodex
Verpflichtend nach § 7 LobbyG und öffentlich einsehbar.
Offenlegung
Der Auftraggeber wird dem Funktionsträger gegenüber benannt. Ohne Ausnahme.
Abgrenzung
Kein Erfolgshonorar für ein bestimmtes gesetzgeberisches Ergebnis.
Wie wir dabei arbeiten
Stakeholder & Netzwerk
Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.
High Level Strategiearbeit & Campaigning
Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.
Professional Analysis & Monitoring
Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Lobbying von Bestechung?
Alles. Lobbying ist die offene, registrierte und dokumentierte Vertretung eines Anliegens gegenüber Entscheidungsträgern. Bestechung ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch. Das LobbyG verbietet ausdrücklich unlautere Methoden, und ein registriertes Unternehmen verliert bei Verstoß seine Eintragung.
Muss ich als Unternehmen selbst ins Register?
Das hängt davon ab, ob Sie eigene Mitarbeiter mit Lobbying-Aufgaben beschäftigen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Lobbying-Unternehmen, Unternehmen mit eigenen Lobbyisten, Selbstverwaltungskörpern und Interessenverbänden, jeweils mit eigenen Registerteilen und Pflichten. Wer eine Agentur beauftragt, ist damit nicht automatisch selbst eintragungspflichtig.
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