Business Lobbying für Unternehmen
Nicht jedes Geschäftsziel braucht ein Gesetz. Manche brauchen nur die richtige Tür.
Interessenvertretung für konkrete unternehmerische Vorhaben: Genehmigungen, Ausschreibungen, Markteintritte, Beteiligungen.
Worum es geht
Business Lobbying unterscheidet sich von klassischer Interessenvertretung durch den Gegenstand: Es geht nicht um eine Regel für alle, sondern um ein Vorhaben für einen.
Viele unternehmerische Vorhaben scheitern nicht an Gesetzen, sondern an Verfahren, Fristen und daran, dass die entscheidende Stelle das Vorhaben falsch versteht. Eine Betriebsanlagengenehmigung, eine Ausschreibungsbedingung, eine Konzession oder eine Beteiligung an einem regulierten Unternehmen sind unternehmerische Fragen mit politischer Flanke.
Unsere Aufgabe ist es, diese Flanke zu klären, bevor sie zum Problem wird: Wer entscheidet tatsächlich, welche Bedenken sind absehbar, welche Belege werden verlangt, wo entsteht Widerstand. Das Ergebnis ist selten ein spektakulärer Durchbruch, sondern ein Verfahren, das läuft.
Die entscheidenden Punkte
Genehmigungen
Verfahren beschleunigen sich nicht durch Druck, sondern durch Vollständigkeit.
Ausschreibungen
Die Bedingungen entstehen vor der Veröffentlichung. Danach gilt Gleichbehandlung.
Transaktionen
Beteiligungen an regulierten Unternehmen brauchen politische Vorbereitung.
Markteintritt
Ein neues Geschäftsmodell braucht oft erst eine passende Kategorie im Recht.
Wie wir dabei arbeiten
Stakeholder & Netzwerk
Menschen zu „kennen“ hat keinen Mehrwert. Belastbare Vertrauensverhältnisse zu Entscheidungsträgern haben ihn.
High Level Strategiearbeit & Campaigning
Aus einer Business-Strategie wird ein Kommunikationsprojekt, mit dem Erfolge schneller erreicht werden.
Professional Analysis & Monitoring
Kuratiertes Monitoring von Vorhaben, Gesetzesentwürfen und Debatten - bewertet entlang Ihrer Business-Ziele.
Häufige Fragen
Ist Business Lobbying dasselbe wie Public Affairs?
Nein. Public Affairs zielt auf den Rahmen, Business Lobbying auf ein konkretes Vorhaben innerhalb dieses Rahmens. In der Praxis gehören beide zusammen: Wer ein Projekt durchbringt, aber den Rahmen ignoriert, steht beim nächsten Projekt wieder am Anfang.
Wie messen Sie Erfolg?
An dem, was vereinbart wurde: Verfahrensdauer, erreichte Bedingungen, vermiedene Auflagen, gehaltene Fristen. Ein Erfolgshonorar für ein bestimmtes gesetzgeberisches Ergebnis ist nach dem LobbyG unzulässig und wäre auch fachlich unseriös.
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